Straf- und Nebenstrafrecht
Verteidigung in sämtlichen Strafverfahren, in Haftsachen sowie in Angelegenheiten des Strafvollzuges.
Strafrecht
Unter Strafrecht fallen grob gesprochen alle Handlungen, die wie der Name schon sagt, vom Gesetzgeber mit Strafe bedacht worden sind.
Diese Handlungen sind einerseits im Strafgesetzbuch (kurz StGB) selbst niedergeschrieben, aber auch in vielen anderen Gesetzen — sogenanntes Nebenstrafrecht (z.B. Waffengesetz, Suchtmittelgesetz, etc.) — geregelt.
Strafen
Unter besonderen Umständen besteht auch neben der Strafe die Möglichkeit, Bewährungshilfe anzuordnen, die Unterbringung in einer Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher bzw. in einer Anstalt für gefährliche Rückfallstäter zu verfügen.
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Eine tatsächlich effektive Verteidigung ist jedoch nur bei Kenntnis der einschlägigen strafrechtlichen Bestimmungen möglich. Diese sind großteils im Strafgesetzbuch (StGB) und der Strafprozessordnung (StPO) geregelt aber auch in vielen Nebengesetzen (GRBG, JGG, OGHG, GSchG, FinStrG, StEG, StVG, SMG, WaffG und viele andere). Insofern lässt sich das Strafrecht aufgrund der Vielzahl seiner auch in Nebengesetzen vorhandenen Bestimmungen als eigenes Spezialgebiet charakterisieren. Diesen Umstand sollten Sie zwingend bei der Wahl Ihres Starfverteidigers berücksichtigen. Ein Rechtsbeistand, der sich schwerpunktmäßig mit Strafrecht auseinandersetzt und auch seine Ausbildung vertieft im Strafrecht absolviert hat, wird Ihnen in diesem komplexen Rechtsgebiet natürlich eher eine effektive Strafverteidigung ermöglichen können, als jemand der nur gelegentlich mit Strafrecht in Berührung kommt.