Straf- und Nebenstrafrecht
Verteidigung in sämtlichen Strafverfahren, Haftsachen sowie Angelegenheiten des Strafvollzuges.
Strafrecht
Unter Strafrecht fallen grob gesprochen alle Handlungen, die, wie der Name schon sagt, vom Gesetzgeber mit Strafe bedacht worden sind.
Diese Handlungen sind einerseits im Strafgesetzbuch (StGB) selbst niedergeschrieben, aber auch in vielen anderen Gesetzen – im sogenannten Nebenstrafrecht (z. B. Waffengesetz, Suchtmittelgesetz, etc.) – geregelt.
Strafen
Unter besonderen Umständen besteht neben der Strafe die Möglichkeit, Bewährungshilfe anzuordnen sowie die Unterbringung in einer Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher bzw. in einer Anstalt für gefährliche Rückfallstäter zu verfügen.
Warum sollte ich einen Strafverteidiger aufsuchen?
Welchen Strafverteidiger soll ich auswählen?
Eine tatsächlich effektive Verteidigung ist nur bei Kenntnis der einschlägigen strafrechtlichen Bestimmungen möglich. Diese sind großteils im Strafgesetzbuch (StGB) und der Strafprozessordnung (StPO) geregelt, aber auch in vielen Nebengesetzen (GRBG, JGG, OGHG, GSchG, FinStrG, StEG, StVG, SMG, WaffG und viele andere). Insofern lässt sich das Strafrecht aufgrund der Vielzahl seiner ebenso in Nebengesetzen vorhandenen Bestimmungen als eigenes Spezialgebiet charakterisieren. Diesen Umstand sollten Sie zwingend bei der Wahl Ihres Strafverteidigers berücksichtigen. Ein Rechtsbeistand, der sich schwerpunktmäßig mit Strafrecht auseinandersetzt und seine Ausbildung vertieft im Strafrecht absolviert hat, wird Ihnen in diesem komplexen Rechtsgebiet natürlich eher eine effektive Strafverteidigung ermöglichen können als jemand, der nur gelegentlich mit Strafrecht in Berührung kommt.