Verkehrsunfall – Verkehrsrecht
Abwicklung von Verkehrsunfällen auf allen Ebenen – gegenüber Unfallgegnern, Versicherungen, Verwaltungsbehörden sowie den Straf- und Zivilgerichten
Verkehrsunfall – Schadensersatzrechtliche Grundsätze
Die Beurteilung von Schadenersatzansprüchen im Rahmen eines Verkehrs- oder Autounfalles beruht grundsätzlich auf allgemeinen schadenersatzrechtlichen Grundsätzen.
Im Rahmen eines Verkehrs- und Autounfalles sind jedoch zusätzlich das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz (EKHG), das ein Verschulden zur unabhängigen Gefährdungshaftung regelt, sowie das Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungsgesetz (KHVG) anzuwenden, wodurch es zu einer Erleichterung der Durchsetzung Ihrer Ansprüche kommt.
Wer haftet für meinen Schaden?
- Der Lenker im Unfallszeitpunkt, sowie jener, der den Unfall auch tatsächlich auch verschuldet hat.
- Der Halter des Unfallfahrzeuges, denn aufgrund der Bestimmungen des KHVG haftet auch jener, der über eine zumindest gewisse Dauer auf eigene Rechnung die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hat – in der Regel wird das der Zulassungsbesitzer sein.
- Die Haftpflichtversicherung des gegnerischen Unfallfahrzeuges – gemäß § 26 KHVG können Schadenersatzansprüche direkt gegenüber dem gegnerischen Haftpflichtversicherer geltend gemacht werden.
In manchen Fällen gibt es somit 3 verschiedene Ersatzpflichtige, wobei jeder für den gesamten Schaden haftet und dieser, je nach Angemessenheit, gegen jeden einzeln oder auch gegen alle gemeinsam geltend gemacht werden kann.
Ansprüche nach einem Verkehrsunfall
Fahrzeugschaden Sie haben Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Reparatur Ihres Fahrzeuges. Hierbei sind Sie berechtigt, das Fahrzeug in einer Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen. Diese Kosten sind zu 100 % vom Unfallgegner zu ersetzen. Sie müssen sich nicht mit den von den Versicherungen oft sehr niedrig errechneten Reparaturkostenablösen abspeisen lassen.
Übersteigen die Reparaturkosten den Zeitwert des Fahrzeuges erheblich, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. In diesem Fall bekommen Sie nur den Zeitwert des Fahrzeuges abzüglich des Wrackwertes bezahlt.
Wertminderung Bei Fahrzeugen mit einem Alter bis zu 2 Jahren steht Ihnen neben den Reparaturkosten der Ersatz des sogenannten merkantilen Minderwertes zu. Hiermit soll der Wertverlust des neuwertigen Fahrzeuges durch den Unfallschaden ausgeglichen werden.
Kosten für Umbau von Geräten Im Fall eines Totalschadens sind die Kosten für den Umbau von Autoradios, Navigationssystemen, Freisprecheinrichtungen etc. sowie Abschleppkosten und Standgebühren, Ab- und Anmeldekosten zu ersetzen.
Andere Kosten Für die im Rahmen der Schadensabwicklung entstandenen Kosten wie Telefonate, Fahrscheine, Kopierkosten etc. steht Ihnen Ersatz zu. Da diese Kosten oft nicht einzeln belegt werden können, sind diese pauschal zu ersetzen.
Ebenso zählen hierzu Kosten der Autobahnvignette, Kosten von Feuerwehr, Polizei, Rettung sowie Schmerzengeldansprüche aufgrund von Körperverletzung.
Verkehrsunfall und Strafrecht
Verkehrsunfall mit ausländischen Fahrzeugen oder im Ausland:
Hierbei stellt sich das Problem, dass sämtliche Anspruchsverpflichtete für Ihre Schadenersatzansprüche in der Regel nicht im Inland greifbar sind.
„Aufgrund von EU-Verordnungen werden in jedem Mitgliedsstaat sogenannte Korrespondenzversicherungen für die jeweilige ausländische Haftpflichtversicherung bestimmt.“
Ansprüche aufgrund anderer Versicherungen
Insassenunfallversicherung, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, etc.